Normen und Richtlinien in der Schachtentlüftung

Die Schachtentrauchung richtet sich nach nationalen und europäischen Vorgaben zu Sicherheit, Energieeffizienz und Konformität.

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BlueKit - effizient und sicher

Ein einzigartiges System das Energieeffizienz und Sicherheit unter Einhaltung der Produktkonformität vereint

BlueKit-Systeme unterstützen bei der Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben im Bereich der Gebäudetechnik. Dabei stehen Themen wie Sicherheit, Effizienz und gesetzeskonforme Umsetzung im Mittelpunkt. Da sich Normen und Gesetze je nach Anwendungsbereich, Gebäudeart und regionalen Vorschriften unterscheiden können, ist es wichtig, die jeweils aktuellen Anforderungen zu berücksichtigen.

Für detaillierte Informationen zu spezifischen Normen, Richtlinien oder gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit BlueKit Produkten stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Sicherheit in Aufzugsschächten

Die seit 2017 in Kraft getretene harmonisierte Norm EN 81-20 setzt Mindestanforderungen zur Sicherheit der Aufzugsnutzer im Fahrkorb und Personen, die im Aufzugsschacht oder Triebwerksraum arbeiten. Damit immer ausreichend Atemluft zur Verfügung steht, wird unter normalen Bedingungen, bei längerem Halt sowie bei einer Störung des Fahrkorbs eine angemessene Lüftung des Schachts gefordert. Die Mindestöffnung aus den Vorgängerversionen EN 81-1 und EN 81-2 von 1% der Schachtgrundfläche ist unter Berücksichtigung der höheren Ansprüche an die Lüftung von Aufzugsanlagen in immer luftdichteren Immobilien nicht mehr vorgesehen, um dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen.

Die EN 81-20 regelt im Anhang E.3 die Anforderungen an die Lüftungseinrichtungen der Aufzugskabine. Insbesondere hängen die Sicherheit und das Wohlbefinden von Personen, die den Aufzug benutzen, im Schacht arbeiten oder, falls die Kabine zwischen zwei Stockwerken blockiert, im Fahrkorb oder im Schacht eingeschlossen sind, von folgenden Einflüssen ab:

  • Umgebungstemperatur des Schachts im Gebäude
  • Flüchtige organische Stoffe, CO2, Luftqualität
  • Frischluftzuführung im Schacht
  • Feuchtigkeit, Staub, Rauch
  • Luftdichtheit des Schachtes und des gesamten Gebäudes

Für den Gebäudebetreiber ergibt sich dadurch die Notwendigkeit, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die die Einflussfaktoren bewertet und mögliche Lösungen aufzeigt.

In der Praxis:
Das BlueKit-System liefert einen wesentlichen Beitrag zur Einhaltung der Anforderungen aus dem Anhang E.3 an die Sicherheit der Aufzugsnutzer. BlueKit liefert mit jedem System eine vorgefertigte Gefährdungsbeurteilung aus.

Bei der NB/L REC 02/027 handelt es sich um eine Anwendungsrichtlinie (Recommendation for use), die basierend auf der Aufzugsrichtlinie Handlungsaufforderungen zum Einsatz von Lüftungssystemen im Aufzugsschacht ausspricht. Laut NB/L REC 02/027 ist ein Lüftungssystem im Aufzugsschacht:

  • Teil des Gebäudelüftungskonzepts
  • Nicht aufzugsfremd, da es zur Sicherheit einer Aufzugsanlage beiträgt
  • Zu keinem anderen Zweck als der Lüftung des Aufzugsschachtes zu verwenden
In der Praxis:
Das BlueKit-System entspricht den Bestimmungen der NB/L REC 02/027 an ein Lüftungssystem im Aufzugsschacht.

Musterbauordnung (MBO) & Landesbauordnung

Die Bauordnung dient der Regelung von Anforderungen an Bauvorhaben mit dem Ziel der Gewährleistung von Qualitätsstandards und der öffentlichen Sicherheit. Die Musterbauordnung (MBO) setzt einheitliche Bestimmungen fest, die von den Ländern in deren jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) umgesetzt werden.

Im obiger Tabelle werden die Anforderungen an die Aufzugsschachtentrauchung aus der MBO 2016, §39, Absatz 3, sowie deren Umsetzung in den Landesbauordnungen der jeweiligen Länder aufgeführt.

In der Praxis:
Alle oben aufgeführten Forderungen aus der MBO und deren Umsetzung in den LBOs werden durch das Zusammenspiel aufeinander abgestimmter Komponenten des BlueKit-Systems erfüllt.

Im Absatz 5.2.4.1 “Natürliche Schachtentlüftung” der ÖNORM B2473 wird das Ausmaß der erforderlichen Öffnung im Aufzugsschacht festgesetzt. Die Öffnung muss eine freie Querschnittsfläche von 2,5% der Schachtgrundfäche, mindestens 0,1m² aufweisen und sich an der obersten Stelle des Aufzugsschachtes befinden. Alternativ dürfen natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte gemäß den Bestimmungen der ÖNORM EN 12101-2 herangezogen werden, wobei die örtlichen Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen sind.

In der Praxis: 
Mit den Lüftungskomponenten des BlueKit-Systems kann die von der ÖNORM vorgeschriebene Lüftungsöffnung verschlossen werden. Die BlueKit-Lüftungskomponenten sind nach EN 12101-2 zertifizierte Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG). Die Vielfalt des BlueKit-NRWG Sortiments ermöglicht es verschiedene Öffnungsgrößen, sogar unter komplexen baulichen Gegebenheiten oder Ansprüchen an eine geringe Wärmeübertragung, zu bedienen.

Der Leitfaden MA 37 der Stadt Wien bezieht sich hauptsächlich auf Niedrigstenergiegebäude und Passivhäuser sowie auf die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Folgende Grundaussage ist besonders hervorzuheben: „Aufzugsschächte mit vollwandigen Umwehrungen in den Bereichen Boden, Wand und Decke, sind gemäß Paragraf 111 Abs. 3 der Bauordnung für Wien (BO) an ihrem oberen Ende mit einer Lüftungsöffnung zu versehen. Dadurch wird nicht explizit eine Lüftungsöffnung direkt ins Freie gefordert, aber durch die Lüftungsöffnung(en) muss eine wirkungsvolle Durchlüftung der Aufzugsschächte sichergestellt werden.“

Er gibt außerdem Lösungsmöglichkeiten, wie der sichere Betrieb von Aufzugsanlagen in der Praxis umgesetzt werden kann. Hierbei wird auch die Unterstützung des Luftwechsels durch eine mechanische Anlage thematisiert. Den Leitfaden finden Sie hier.

In der Praxis:
Das BlueKit-System bietet geeignete Lösungen für die Umsetzung einer Öffnung ins Freie sowie für die Lüftung des Aufzugsschachts über das Stiegenhaus.

Energieeffizienz

Mit dem Ziel, die Energieeffizienz in Österreich zu steigern und den Endenergieverbrauch nachhaltig zu senken, verpflichtet das Energieeffizienzgesetz
(EEffG, BGBl. I Nr. 59/2023) gemäß § 4 Abs. 1 Energielieferantinnen und  -lieferanten, die im Vorjahr mehr als 25 GWh Endenergie entgeltlich an Endverbraucherinnen und Endverbraucher abgesetzt haben, zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen bei sich selbst, ihren Endkundinnen und Endkunden oder anderen Endenergieverbraucherinnen und  verbrauchern.

Die energetische Optimierung der Gebäudehülle stellt einen wesentlichen Anteil der gemäß § 30 Abs. 3 EEffG zu meldenden Energieeffizienzmaßnahmen dar. 

In der Praxis:
Aus Lüftungszwecken ist eine Öffnung im Aufzugsschacht notwendig. Handelt es sich um eine permanente Öffnung in der wärmeübertragenden Gebäudehülle, entweicht unkontrolliert Heiz- und Klimaenergie. Mit dem Verschluss der Öffnung dank einer Lüftungskomponente des BlueKit-Systems wird der stetige Energieverlust gestoppt und die Wärmeübertragung nach außen bestmöglich verhindert.

Konformität

Für uns steht die Sicherheit unserer Systeme und damit die Erfüllung aller einschlägigen Normen an erster Stelle. Dazu gehört auch die Sicherheit unserer Partner und Kunden, ein anerkanntes und zugelassenes Produkt zu kaufen.

Der Großteil der uns betreffenden Normen ist auf europäischer Ebene definiert. Die entsprechenden Zertifizierungen finden Sie sowohl in unserem Leistungsheft, als auch in den Betreiberunterlagen.

Das CE-Zeichen ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Mit dem CE-Zeichen wird nachgewiesen, dass das Produkt den jeweils zutreffenden europäischen Richtlinien insbesondere im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit entspricht.

In der Praxis:
BlueKit-Systeme sind mit CE-konformen Produkten ausgestattet.