• Relevante Normen und Gesetze zur Aufzugsschachtbelüftung

Securité
Gewährleistung maximaler Sicherheit für Aufzugbenutzer durch bedarfsgesteuerte Entlüftung
Sicherheit
Efficacité énergétique
Reduzierung der Betriebskosten dank der Abdichtung der permanenten Öffnung
Energieeffizienz
Structurele bescherming
Sicherstellung der Einhaltung europäischer und nationaler Normen für eine sichere und effiziente Aufzugsschachtbelüftung
Konformität

Nach aktuellen EU-Berichten ist der Bausektor mit rund 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs der Europäischen Union der größte Energieverbraucher. Ziel der EU ist es, diesen Anteil in den kommenden Jahren durch gezielte Richtlinien und Anforderungen an Neubauten deutlich zu senken.

BlueKit sieht darin ein großes Potenzial: Durch die intelligente Verbindung von Energieeffizienz, Sicherheit und Produktkonformität lässt sich ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Gebäudetechnik leisten.

Die Belüftung und Entrauchung von Aufzugsschächten steht dabei im Mittelpunkt. Sie wird von einer Vielzahl nationaler und europäischer Normen geregelt, die sich drei zentralen Themenfeldern zuordnen lassen.

Energieeffizienz 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst die EnEV ab und ist seit November 2020 in Kraft. An den Anforderungen an eine dauerhaft luftundurchlässig abgedichtete Gebäudehülle hat sich nichts geändert.

Neu: Im Vergleich zur EnEV ist der Verweis auf die DIN EN ISO 9972: 2018-12 Anhang NA für die Durchführung der Luftdichtheitsprüfung. Durch den Verweis im Gesetzestext des GEG ist die DIN künftig rechtsverbindlich anzuwenden und die bisherige Praxis, Schachttüren für die Luftdichtheitsprüfungen abzukleben, nicht mehr zulässig.

In der Praxis:
Das Verbot permanenter Öffnungen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche soll verhindern, dass Heiz- und Klimaenergie unkontrolliert aus dem Gebäude entweichen kann. Die Anforderungen aus dem GEG erfüllen daher bereits unsere Jalousieklappen JK-180 / JK-190. Optional besteht die Möglichkeit, den Energieverlust durch die Verwendung von thermisch isolierten Verschlusselementen weiter zu verringern. Die BlueKit Thermo Flap (TF) ist ein energetisch hochwertiges NRWG zur horizontalen Montage auf Flachdächern mit den besten U-Werten am Markt. Auch für den Einbau in eine Fassade stehen mit isolierten Lamellenfenstern besonders wärmegedämmte Produkte zur Verfügung. So wird der stetige Energieverlust gestoppt und die Wärmeübertragung nach außen bestmöglich verhindert.

Konformität

Die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011, welche die Richtlinie 89/106/EWG ersetzt, legt die harmonisierten Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fest. Für geregelte Bauprodukte, die den harmonisierten Normen unterstellt sind (z.B. DIN EN Normen), gilt die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 als Grundlage für die CE-Kennzeichnung bei ihrem Inverkehrbringen.

In der Praxis:
Im Bereich der Lüftung von Aufzugsschächten betrifft dies nachstehende Produkte, wie etwa NRWG, Steuereinheit oder manueller Auslösetaster bei denen BlueKit folgende harmonisierte Normen berücksichtigt:

  • Punktrauchmelder (DIN EN 54-7)
  • Rauchansaugsysteme (DIN EN 54-20)
  • Lineare Rauchmelder (DIN EN 54-12)
  • Manueller Auslösetaster (DIN EN 54-11, VdS 2344:2014-07, VdS 2592:2002-09, prEN 12101-9)
  • Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG- DIN EN 12101-2)

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (AbZ), werden für nicht geregelte Bauprodukte erteilt. Dabei handelt es sich um Bauprodukte, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen (insbesondere DIN-Normen).

In der Praxis:
Im Anwendungsbereich der Aufzugsschachtentlüftung gilt dies für folgende Produkte:

  • Steuereinheit – hier gibt es die provisorische prEN 12101-9, die als Leitfaden zur Prüfung des nicht geregelten Bauproduktes dienen kann
  • Digitale Rauchtaster oder Handfeuermelder, die nicht nach DIN EN 54-11 hergestellt werden

Für Bauarten (einzelne Produkte im Systemverbund) wurden abZ mit detaillierter Spezifikation der Systemkomponenten erteilt.
Das BlueKit L-AIO System verfügt seit 2015 über eine solche allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.

Die Musterbauordnung (MBO) in ihrer Fassung vom 13.5.2016 regelt die Zulassung von Bauarten neu: Diese novellierten Rechtsvorschriften sehen eine strikte Abgrenzung zwischen Anforderungen an Bauprodukte und Regelungen für das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen (sogenannte Bauarten) vor.
Statt der bisherigen abZ oder Zustimmung im Einzelfall (ZiE), wird nunmehr für Bauarten eine allgemeine oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung vom DIBT ausgestellt.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes für Bauarten (Systeme) erteilt wurden, gelten bis zu ihrem Ablauf als Bauartgenehmigung fort.

Für unser BlueKit L-AIO System ist nach Anwendung der novellierten Rechtsvorschrift bereits im Januar 2018 eine Bauartgenehmigung erteilt worden. Zusätzlich verfügt unser Bauprodukt die BK-AIO Steuerungseinheit über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.

Das CE-Zeichen ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Mit dem CE-Zeichen wird nachgewiesen, dass das Produkt den jeweils zutreffenden europäischen Richtlinien insbesondere im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit entspricht.

In der Praxis:
Bei den BlueKit-Systemen werden CE-konforme Produkte eingesetzt.

Sicherheit

Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzügen im Europäischen Wirtschaftsraum.  Insbesondere die Bestimmung aus Anhang I „Wesentliche Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen“, Kapitel 4 „Sonstige Risiken“, Punkt 4.7. ist zu beachten. Darin wird folgendes festgehalten: „Die Fahrkörbe sind so zu entwerfen, dass auch bei einem längeren Halt eine ausreichende Lüftung für die Insassen gewährleistet ist“.

Gesundheits- und Sicherheitsrisiken können bei mangelnder Aufzugsschacht- und Fahrkorblüftung zum Beispiel eine zu hohe CO₂-Konzentration und Schimmelpilzbildung sein.

Der Hersteller und der Montagebetrieb sind zudem verpflichtet, eine Risikobeurteilung vorzunehmen, um alle mit ihren Produkten verbundenen Risiken zu ermitteln; sie müssen sie dann unter Berücksichtigung dieser Beurteilung entwerfen und bauen.

In der Praxis:
Das BlueKit-System wurde unter Berücksichtigung einer detaillierten Risikobeurteilung konzipiert und ist auf die relevanten Sicherheitsanforderungen an die Lüftung abgestimmt. Eine Gefährdungsbeurteilung im baulichen Umfeld des BlueKit wird trotzdem empfohlen.

Die harmonisierte Norm EN 81-20 ist seit 2017 in Kraft. Sie legt Mindestanforderungen für die Sicherheit von Aufzugsbenutzern in der Aufzugskabine und von Personen fest, die im Aufzugsschacht oder Maschinenraum arbeiten. Um eine ausreichende und konstante Versorgung mit Atemluft zu gewährleisten, ist eine angemessene Belüftung des Aufzugsschachts unter normalen Bedingungen, bei längeren Stopps als üblich und bei Störungen der Aufzugskabine erforderlich. Die in den Vorgängerversionen der Normen EN 81-1 und EN 81-2 geforderte Mindestöffnung (1 % der Fläche des Aufzugsschachtbodens) ist für die Belüftung von Aufzugsanlagen in Gebäuden mit immer höheren Anforderungen an die Luftdichtheit nicht mehr angemessen, da sie nicht den heutigen technologischen Standards für die Belüftung entspricht.

Anstatt die komplexen Belüftungsprobleme durch normative Anforderungen zu regeln, weist die Norm EN 81-20 in den Informationen in Anhang E.3 darauf hin, dass die Sicherheit und das Wohlbefinden von Personen, die den Aufzug benutzen, im Schacht arbeiten oder, wenn die Kabine zwischen zwei Etagen stecken geblieben ist, in der Kabine oder im Schacht eingeschlossen sind, insbesondere von den folgenden Faktoren abhängen:

  • Umgebungstemperatur im Schacht des Gebäudes
  • Flüchtige organische Verbindungen, CO2, Luftqualität
  • Frischluftzufuhr im Schacht
  • Feuchtigkeit, Staub, Rauch
  • Luftdichtheit des Schachts und des gesamten Gebäudes

In der Praxis: Das BlueKit-System trägt wesentlich zur Einhaltung der in Anhang E.3 enthaltenen Anforderungen für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Aufzugsbenutzer bei.

NB/L REC 02/027 ist eine Empfehlung zur Verwendung. Basierend auf der Aufzugsrichtlinie empfiehlt sie Maßnahmen hinsichtlich der Verwendung von Lüftungssystemen in Aufzugsschächten. Gemäß NB/L REC 02/027 ist ein Lüftungssystem in einem Aufzugsschacht:

  • Teil der Lüftungsplanung des Gebäudes
  • Nicht vom Aufzug getrennt, da es zur Sicherheit von Aufzugssystemen beiträgt
  • darf nicht für andere Zwecke als die Belüftung des Aufzugsschachts verwendet werden

In der Praxis: Das BlueKit-System erfüllt die Bestimmungen von NB /L REC 02/027 für ein Belüftungssystem in einem Aufzugsschacht.

Die Bauordnung dient der Regelung von Anforderungen an Bauvorhaben mit dem Ziel der Gewährleistung von Qualitätsstandards und der öffentlichen Sicherheit. Die Musterbauordnung (MBO) setzt einheitliche Bestimmungen fest, die von den Ländern in deren jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) umgesetzt werden.

In der Praxis:
Alle oben aufgeführten Forderungen aus der MBO und deren Umsetzung in den LBOs werden durch das Zusammenspiel aufeinander abgestimmter Komponenten des BlueKit-Systems erfüllt.

Die Arbeitsstättenverordnung dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten zu gewährleisten.

Auszug aus der Arbeitsstättenverordnung 2015, Anhang, 3.6 Lüftung:
(1) In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.
(2) Ist für das Betreiben von Arbeitsstätten eine raumlufttechnische Anlage erforderlich, muss diese jederzeit funktionsfähig sein. Eine Störung muss durch eine selbsttätige Warneinrichtung angezeigt werden. Es müssen Vorkehrungen getroffen sein, durch die die Beschäftigten im Fall einer Störung gegen Gesundheitsgefahren geschützt sind.

Bei einer Aufzugsstörung wird die Kabine blockiert und die Aufzugsnutzer befinden sich in einem umschlossenen Arbeitsraum.

In der Praxis:
BlueKit erfasst permanent die Qualität der Atemluft und leitet bei Bedarf die Lüftung des Aufzugsschachtes ein. Auch bei einer Aufzugsstörung sendet BlueKit eine Warnmeldung und sorgt zugleich für die notwendige Lüftung.

Mit dem EU ETS2 (European Emissions Trading System 2) setzt die Europäische Union einen weiteren zentralen Meilenstein zur Erreichung ihres übergeordneten Ziels der Klimaneutralität bis 2050. Der neue Mechanismus soll dazu beitragen, Emissionsreduktionen in bisher weniger regulierten Sektoren wirksam umzusetzen.

Als Teil des Europäischen Grünen Deals ergänzt das EU ETS2 bestehende Regelungen und verankert den Handel mit CO2-Zertifikaten fester in der Klimapolitik der Mitgliedstaaten. Das Prinzip: Wer CO2 ausstößt, muss dafür Zertifikate erwerben – deren Preis wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Je langsamer der Übergang zu CO2-reduzierenden Maßnahmen erfolgt, desto höher ist die Nachfrage und damit der Preis.

Während Ausgleichsmechanismen bis 2030 eine Mäßigung der Preisentwicklung erwarten lassen, prognostizieren Wissenschaftler für die Zeit danach hohe CO2-Preise. Für Verbraucher und Unternehmen bedeutet dies steigende Kosten für fossile Energieträger.

In der Praxis: BlueKit-Systeme können dazu beitragen, die Energiekosten von Gebäuden deutlich zu senken. Je teurer CO2, desto größer der wirtschaftliche Anreiz, in moderne Lüftungskonzepte und optimierte Energieflüsse zu investieren.

Die EPBD macht deutlich: Die Zukunft von Nichtwohngebäuden in der EU ist digital und energieeffizient. Ab 2030 müssen alle Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW für gebäudetechnische Anlagen mit einem Gebäudeautomationssystem ausgestattet sein.

Mithilfe von Instrumenten wie dem Smart Readiness Indicator (SRI) wird die EU bewerten, wie gut ein Gebäude auf die Bedürfnisse der Nutzer reagieren und in Zukunft effizient betrieben werden kann. Raumluft, Temperaturkomfort, Beleuchtung und Akustik gewinnen in der Gesetzgebung zunehmend an Bedeutung.

BlueKit erfüllt bereits heute viele dieser Anforderungen

  • Automatisierte und bedarfsorientierte Belüftung von Aufzugsschächten mit dem Ziel der Energieeinsparung
  • Überwachung des CO2-Gehalts und der Luftfeuchtigkeit

In der Praxis: BlueKit trägt aktiv zur Überwachung und Verbesserung der Raumklimaqualität (IEQ) und der Raumluftqualität (IAQ) bei.

Die ASR A3.6 konkretisiert die Anforderungen an die Lüftung aus der Arbeitsstättenverordnung. Sie weist darauf hin, dass die Innenraumluftqualität in umschlossenen Arbeitsräumen durch erhöhte Temperatur sowie CO₂ und VOC (Volatile Organic Compounds)-Werte beeinträchtigt wird.

In der Praxis:
Ausgestattet mit Sensorik zur Messung der Temperatur und des CO₂ Gehalts wurde der Lift-Status-Transmitter (LST-VOC) speziell dazu entwickelt, die Luftqualität an der Kabine ständig zu überwachen. Den notwendigen Lüftungsbedarf kommuniziert der LST-VOC per Funk.

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes, zu denen auch Aufzugsanlagen gehören. Als Teil des Schutzkonzepts innerhalb der Verordnung werden eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung sowie entsprechende Sicherheitsstandards nach dem Stand der Technik gefordert.

Insbesondere die Prüfung vor Inbetriebnahme sowie die wiederkehrenden Prüfungen, die durch zugelassene Überwachungsstellen vorzunehmen sind, sind wesentliche Bestimmungen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit von überwachungsbedürftigen Anlagen.

In der Praxis:
In Aufzugsanlagen auftretende Gefahren werden in der Gefährdungsbeurteilung von BK-Factory aufgeführt, die als Grundlage für die sichere Inbetriebnahme und Prüfung der BlueKit-Systeme dient.

© Tom Arban

Bauen in der Zukunft

Der Beitrag von BlueKit zur LEED-Zertifizierung

Die LEED-Zertifizierung gilt international als anerkannter Standard für nachhaltiges Bauen und bewertet die Umweltleistung von Gebäuden nach strengen Kriterien. Sie steht für Energieeffizienz, Ressourcenschonung und ein gesundes Raumklima – zentrale Aspekte moderner Gebäudekonzepte.

Die BlueKit Systeme zur Liftschachtentrauchung und -belüftung leisten einen messbaren Beitrag zur Erreichung dieser Standards. Sie verbessern die Energieeffizienz von Aufzugsschächten, reduzieren CO₂-Emissionen und steigern zugleich den Komfort und die Sicherheit für die Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes.

Erfahren Sie mehr über LEED